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AGB


Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma ICE-STIX und dem Kunden gelten die nachfolgenden Geschäftsbe-dingungen. Abweichungen, auch aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Unsere AGB gelten durch Auftragserteilung oder Annahme einer Leistung als anerkannt.

2. In Prospekten, Anzeigen, Internet, Emails etc. enthaltene Angebote sind insbesondere bezüglich der Preisangaben, der technischen An-gaben und Produktänderungen freibleibend und unverbindlich.

3. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Te-lefax, Internet, Email oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma ICE-STIX erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wor-den sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/ oder eine Rechnung erteilt wurde.

4. Die Firma ICE-STIX behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsge-schäft abgeschlossen wurde. In eine3m solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma ICE-STIX sind ausgeschlossen.

§ 2 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma ICE-STIX einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teilliefe-rungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Liefer-adresse.

2. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zu-züglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.

3. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststell-bare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ver-packungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.

4. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist vereinbart.

5. Schadenersatzansprüche gegen die Firma ICE-STIX wegen Nicht-erfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 3 Mängelhaftung
Sachmängelgewährleistungsansprüche: Ist die gelieferte Ware man-gelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Liefe-rant nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsan-sprüche des Abnehmers Ersatz zu liefern oder nachzubessern.
Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferanten unverzüglich- bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Entgegennah-me, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit- schriftlich mitgeteilt werden. Lässt der Lieferant eine ihm gestellte an-gemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, so hat der Abnehmer ein Rücktrittsrecht. Vor Rücksendung beanstandeter Ware ist jeweils erst unser Entscheid abzuwarten. Die Rücksendefrist gilt bis 8 Tage nach schriftlicher Ent-scheidung. Rücksendungen, die ohne unser Einverständnis erfolgen, gehen zu Lasten des Käufers. Geringfügige Maßabweichungen be-rechtigen nicht zu Reklamationen, ebenso unsachgemäße Behand-lung nach Auslieferung.
Wird die Ware zurückgesendet, muss die Ware in ordnungsgemäßem Zustand, ohne - Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und frei von Rechten Dritter an die Firma ICE-STIX zurückgeschickt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Kaufpreisrücker-stattung erfolgt per Scheck oder Überweisung. Das Rückgaberecht ist vollständig ausgeschlossen, soweit Waren nach Wunsch des Kunden angefertigt oder speziell beschafft wurden.
Da es sich bei den angegebenen Artikeln ausschließlich um Verbrauchsmaterial handelt, übernimmt ICE- STIX ausschließlich die Reklamationskosten, die sich auf § 3 beziehen.

§ 4 Gewährleistungen und Schadenersatzansprüche
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemä-ße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung un-geeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma ICE-STIX nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausge-schlossen.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausge-schlossen.
Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und An-zeigepflicht gemäß § 2 Ziffer 3 nachgekommen ist.
Die Firma ICE-STIX ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nach-erfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Die Firma ICE-STIX behebt den Mangel auf Ihre Kosten in ihrer Firma. Es bleibt der Firma ICE-SITX aber überlassen, ob sie die Mängelbeseitigung von einem anderen, dem Wohnort des Kunden näher gelegenen Fachmann, ausführen lässt.
Ist die Firma ICE-STIX zu dieser Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über einen angemessenen Zeitraum hinaus aus Gründen, die Firma ICE-STIX zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Soweit sich nicht aus nachfolgendem Absatz a etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen die Firma oder Ihre Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögenssachschäden des Kunden.

a) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend macht. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

§ 5 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der Firma ICE-STIX sind - soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde - unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem Basissatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9.Juni 1998 zu verzinsen.
Falls der Firma ICE-STIX ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma. Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält sich die Firma ICE-STIX das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma ICE-STIX gefährdenden Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma ICE-STIX ab. Die Firma nimmt diese Abtretung an.

§ 7 Erfüllungs- und Gerichtsstand
Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Zettemin;Mecklenburg. Es gilt deutsches Recht.

§ 8 Druck- und Schreibfehler
Sind nicht verbindlich, sowie auch eventuell auftretende Kalkulationsfehler, auch dann nicht, wenn sich diese erst später herausstellen.

§ 9 Versandkosten je Bestellung
Die Versandkosten richten sich nach der Höhe des Bestellwertes.

Für Bestellungen von Sticks:
" Generell 7, 50 EUR Versandkosten

Die DEUTSCHE POST AG berechnet Ihnen generell bei Übergabe der Ware für Nachnahmesendungen den geltenden Zahlkartenbetrag von 2,00 EUR pro Nachnahmesendung.

Für Bestellungen von anderen Artikeln: Frachtkostenfrei ab 500,00 EUR
Nettowarenwert

AUSLANDSLIEFERUNGEN:
" Mindestbestellwert: 55 EUR
" Vorauszahlung auf unser Geschäftskonto
" Der Versand erfolgt unfrei
§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

   News Oktober 2008
Torsten Bugiel neuer Endorser bei ICE-STIX. Herzlich Willkommen Torsten :) Liebe Grüße ICE-STIX GERMANY
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